Zu den liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmern zählen im Wesentlichen:
Banken
Vermögensverwaltungsgesellschaften
Fondsverwaltungsgesellschaften
Versicherungsunternehmen / Versicherungsvermittler
Vorsorgeeinrichtungen / Pensionsfonds
Treuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler
Die Vermögensverwaltungsgesellschaften zählen zu den Hauptakteuren am Finanzplatz Liechtenstein. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Vermögensverwaltung (VVG) im Jahr 2006, bildet dieses die Grundlage für Vermögensverwaltungsgesellschaften als neue, international anerkannte Finanzintermediäre. Mehr zum Finanzplatz erfahren sie auf der Webseite von Liechtenstein Finance (→ finance.li).
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (→ FMA) überwacht den Vollzug des Vermögensverwaltungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung (VVO) sowie die Einhaltung der Reglemente und trifft alle erforderlichen Massnahmen.
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit des unabhängigen Vermögensverwalters basiert auf den einschlägigen EU-Richtlinien, dem Gesetz über die Vermögensverwaltung sowie in der dazugehörigen Verordnung.
Gesetz über die Vermögensverwaltung
Verordnung zum Gesetz über die Vermögensverwaltung
Verordnung über die Erhebung von Aufsichtsabgaben und Gebühren nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz
Das VVG regelt die Voraussetzungen für die gewerbsmässige Erbringung und Vermittlung der Vermögensverwaltung und bezweckt den Schutz der Kunden sowie die Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Finanzplatz. Dem VVG unterstehen Vermögensverwaltungsgesellschaften, die ihren Sitz in Liechtenstein haben.