Vermögensverwaltung und Anlageberatung als Kerngeschäft
Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein benötigen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Zum Tätigkeitsbereich gehören die Ausübung und Vermittlung folgender Tätigkeiten:
Portfolioverwaltung
Anlageberatung
Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben
Wertpapier- und Finanzanalyse
Lassen Sie unabhängige Experten für Sie arbeiten
Unabhängige Experten meistern gemeinsam mit Ihnen - in einem sich immer rascher verändernden politischen und ökonomischen Umfeld - die Herausforderungen der Zukunft.
Die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein ermöglichen es unabhängigen Vermögensverwaltern, umfassende Finanzdienstleistungen von hoher Qualität anzubieten.